Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Stroever GmbH & Co. KG

Auf der Muggenburg 11
28217 Bremen
Deutschland

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Amtsgericht Bremen
HRA 12596
Ust-Id.Nr. DE 114 628 047

1.       Allgemeines und Geltungsbereich

1.1     Die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden „Bedingungen“ genannt) gelten für sämtliche zwischen der Stroever GmbH & Co. KG (im Folgenden „Lieferant“) und Auftraggebern (im Folgenden „Besteller“) geschlossene Verträge, bei denen der Lieferant als Verkäufer auftritt. Sie gelten sowohl bei Verträgen, die über den Onlineshop des Lieferanten www.stroever.de (im Folgenden „Onlineshop“) geschlossen werden, als auch für außerhalb des Onlineshops geschlossene Verträge. Besteller im Sinne dieser Bedingungen sind sowohl Verbraucher, als auch Unternehmer. Für Zwecke dieser Bedingungen ist „Verbraucher“ jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB) und ist „Unternehmer“ jede natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§§ 14, 310 I BGB). Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Lieferant stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn der Lieferant in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos oder ohne Widerspruch ausführt.

1.2     Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Lieferanten und dem Besteller zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

1.3     Bei Änderungen, Streichungen und/oder Ergänzung einzelner dieser Bedingungen bleiben die übrigen Bedingungen unverändert in Kraft. Dies gilt auch, soweit eine oder mehrere dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden sollten.

1.4     Die Verträge mit dem Besteller werden ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache geschlossen, abhängig davon, ob der Besteller seine Bestellung über die deutsch- oder englischsprachige Seite des Onlineshops abgibt. Erfolgt die Bestellung des Bestellers über unseren deutschsprachigen Onlineshop, ist die deutsche Version dieser Bedingungen maßgeblich. Erfolgt die Bestellung über den englischsprachigen Onlineshop, ist die englische Version dieser Bedingungen maßgeblich.

2.       Angebot und Vertragsschluss

2.1     Die Angebote des Lieferanten sind unverbindlich. Zwischenverkäufe bleiben vorbehalten. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Lieferant ihm zugegangene Anträge des Bestellers diesem gegenüber innerhalb einer Frist von 2 Wochen schriftlich (per Brief oder Fax) oder per E-Mail angenommen oder eine schriftliche Annahmeerklärung des Bestellers schriftlich bestätigt hat oder die Ware absendet. Bestellt der Besteller Waren, so erklärt er damit verbindlich, die in der Bestellung angegebenen Waren erwerben zu wollen. Unverzüglich nach Erhalt einer Bestellung über den Onlineshop übersenden wir dem Besteller eine Bestätigung über den Zugang der Bestellung auf elektronischem Wege. Diese stellt keine Annahme des Angebots dar. Jeder Besteller, der Verbraucher ist, ist berechtigt, das Angebot nach Maßgabe der besonderen Widerrufbelehrung gem. Ziffer 9.2 dieser Bedingungen, die ihm auch im Rahmen der Bestellung über den Onlineshop mitgeteilt wird, zu widerrufen und die Ware zurück zu senden.

2.2     Widerspricht der Besteller, der Unternehmer ist, branchenüblichen Abweichungen der Auftragsbestätigung vom Auftrag nicht innerhalb von zehn Werktagen ab Erhalt der Auftragsbestätigung, so wird das Einverständnis des Bestellers mit diesen Abweichungen als gegeben angesehen. Ist der Besteller Verbraucher, wird ihn der Lieferant bei Beginn der Frist auf diese Bedeutung seines Schweigens besonders hinweisen. Soweit der Besteller in Aufträgen oder Bestätigungsschreiben Abweichungen gegenüber den Angeboten des Lieferanten vornimmt, müssen diese Abweichungen vom Besteller deutlich hervorgehoben werden. Zum Inhalt des Vertrages werden sie nur dann, wenn der Lieferant ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.

2.3     Soweit in den Unterlagen oder in sonstigen Äußerungen des Lieferanten Angaben über Eigenschaften und Merkmale der Waren gemacht werden, sind diese nur annähernd maßgeblich und gelten nicht als Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne von § 443 BGB. Beschaffenheitsmerkmale, die Gegenstand des Vertrages sein sollen, müssen zwischen Lieferant und Besteller gesondert vereinbart werden. Sofern nichts Anderes vereinbart ist, ist der Lieferant berechtigt, im Rahmen handelsüblicher Mengen- und Qualitätstoleranzen die vertraglich vereinbarte Leistung abzuändern oder von ihr abzuweichen. Ist der Besteller Verbraucher, so gilt dies nur, wenn die Änderung oder Abweichung dem Besteller unter Berücksichtigung der Interessen des Lieferanten zumutbar ist und für die Änderung oder Abweichung ein triftiger Grund vorliegt. Ein solcher ist gegeben, wenn die Änderung oder Abweichung in der Natur der bestellten Ware liegt, oder wenn der Selbstbelieferungsvorbehalt gem. Ziffer 5.4. greift.

3.       Proben, Muster, technische Beratung, Maße, Gewichte und Verpackung

3.1     Für Warenproben und Bemusterungen gilt Ziffer 2.3 entsprechend.

3.2     Auskünfte und technische Beratung über die Verarbeitung bzw. Anwendung der Waren des Lieferanten sowie sonstige Angaben gibt der Lieferant nach bestem Wissen aufgrund seiner Erfahrung, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Sie befreien den Besteller nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung der gelieferten Ware ist stets der Besteller verantwortlich.

3.3     Für die Berechnung des Kaufpreises sind die beim Lieferanten ermittelten Maße und Gewichte der Ware maßgebend.

3.4.    Für Lieferungen innerhalb Deutschlands gilt: Ist der Besteller Unternehmer, so wird er dem Lieferanten mitteilen, ob und wann eine Transportverpackung des Lieferanten von diesem oder einem von ihm beauftragten Dritten abgeholt bzw. zurückgenommen werden soll. Wünscht der Besteller eine solche Rücknahme, so hat er die dem Lieferanten hierdurch entstehenden Kosten zu tragen, soweit diese marktüblich sind. Die Rücknahmekosten werden gesondert in Rechnung gestellt und können von dem Besteller beim Lieferanten im Voraus erfragt werden.

4.       Preise und Zahlungsbedingungen

4.1     Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Anderes vereinbart ist, gelten die Preise des Lieferanten ab Werk bzw. Lager in Bremen inklusive Verpackung und ausschließlich eventueller sonstiger Nebenkosten, insbesondere solcher für den Transport der Ware zum Besteller sowie etwa anfallender Zölle und Abgaben bei Exportlieferungen. Ist vereinbart, dass die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss an den Besteller oder eine von ihm zu benennende Person erfolgen soll, behält sich der Lieferant vor, den Preis entsprechend angemessen um gestiegene Vertriebs-, Material-, Energie- und Lohnkosten zu erhöhen, wenn nicht die erhöhten Kosten durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen ausgeglichen werden. Beläuft sich der so angepasste Preis auf mehr als 120 % des vertraglich vereinbarten, steht dem Besteller ein Recht zur Kündigung des Vertrages zu.

4.2     Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist bei Vertragsschlüssen über den Onlineshop im Preis eingeschlossen. Bei Vertragsschlüssen außerhalb des Onlineshops mit Bestellern, die Unternehmer sind, ist sie nicht im Preis eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen und berechnet.

4.3     Der Abzug von Skonto bedarf besonderer, vor Vertragsschluss zu treffender schriftlicher Vereinbarung.

4.4     Bei Bestellungen außerhalb des Onlineshops ist der Lieferant berechtigt, auch nach Vertragsschluss und vor Lieferung an den Besteller gesondert die Leistung einer angemessenen Anzahlung zu verlangen. Verweigert der Besteller dies, so ist der Lieferant berechtigt, vom Vertrag insgesamt zurückzutreten.

4.5     Für Bestellungen außerhalb des Onlineshops gilt: Sofern sich nicht aus der Auftragsbestätigung oder der Rechnung ausdrücklich etwas Anderes ergibt, sind Rechnungsbeträge ohne Abzug in bar oder durch spesenfreie Überweisung auf eines der Konten des Lieferanten sofort nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang maßgeblich. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber und nur aufgrund ausdrücklicher vorheriger Vereinbarungen angenommen. Durch die Entgegennahme von Wechseln oder Schecks übernimmt der Lieferant in Bezug auf Protesterhebung und rechtzeitige Vorlage keinerlei Verpflichtung. Sämtliche bei dem Einzug von Wechseln oder Schecks entstehende Spesen oder Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Erfüllung tritt erst mit Einlösung des Wechsels oder Schecks ein. Zahlungen mittels Wechsels berechtigen nicht zum Abzug von Skonto. Eingehende Zahlungen tilgen die Schulden in der Reihenfolge ihrer Entstehung.

4.6     Bei Bestelllungen über den Onlineshop wird die Zahlungsart im Rahmen des Vertragsschlusses vereinbart, wobei das Bestellformular des Lieferanten die jeweils mögliche Zahlungsart vorgibt.

4.7     Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist der Lieferant berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Ein Zahlungsverzug berechtigt den Lieferanten nach seiner Wahl nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist von zehn Tagen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz in Höhe von 10 % des Gesamtpreises oder in Höhe des entstandenen Schadens zu verlangen. Dem Besteller ist nachgelassen, nachzuweisen, dass dem Lieferanten kein oder ein erheblich geringerer als der pauschalierte Schaden entstanden ist.

4.8     Kommt der Besteller mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug oder entstehen vor oder nach Vertragsschluss begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers, die für den Lieferanten erst nach Vertragsschluss erkennbar wurden und den Leistungsanspruch des Lieferanten gefährden, so ist der Lieferant berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ist gesondert schriftlich Ratenzahlung vereinbart, so besteht ein Rücktrittsrecht des Lieferanten ab einem Verzug des Bestellers mit der Zahlung einer Rate von vier Tagen. In diesem Fall ist der Lieferant alternativ berechtigt, unter Festhalten am Vertrag vor Lieferung der Ware an den Besteller die Vorlage einer Bankbestätigung oder der Bestätigung eines sonstigen Geldinstituts zu verlangen, dass der Besteller dort zu Gunsten des Lieferanten eine Zahlungsanweisung hinterlegt hat, die unwiderruflich ausgeführt wird, sobald der Lieferant dem Geldinstitut die Auslieferung oder Abholung der Ware angezeigt hat. Kommt der Besteller diesem Verlangen des Lieferanten nicht nach, so ist der Lieferant berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus ist der Lieferant berechtigt, im Falle des Verzugs bei Festhalten am Vertrag die noch ausstehende Restzahlung insgesamt fällig zu stellen.

4.9     Aufrechenbar für den Besteller sind nur solche Gegenansprüche, die rechtskräftig festgestellt oder vom Lieferanten unbestritten sind.

5.       Lieferung und Lieferzeit, Gefahrübergang

5.1     Soweit nichts Anderes vereinbart ist, wird die bestellte Ware dem Besteller auf dessen Kosten durch den Lieferanten geliefert. Die Lieferungen erfolgen ab Werk bzw. Lager in Bremen.

5.2     Ist der Besteller Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an die Transportperson, bei Selbstabholung mit Ablauf von zehn Tagen ab Bereitstellung und Abrufbereitschaftsanzeige auf den Besteller über. Letzteres gilt auch dann, wenn die Ware versandbereit ist, jedoch auf Grund von vom Lieferanten nicht zu vertretender Umstände die Versendung verzögert wird. Ist der Besteller Verbraucher, geht die Gefahr mit Ablieferung der Sache an den Besteller auf diesen über.

5.3     Liefertermine sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung oder Annahmeerklärung schriftlich und ausdrücklich als Fixtermine angegeben wurden. Eine im Einzelfall vertraglich vereinbarte Lieferfrist beginnt beim Versendungskauf mit dem Tage des Zahlungseingangs beim Lieferanten soweit der Besteller Vorleistungspflichtig ist, und ist eingehalten, wenn bis zum Ende der Lieferfrist die Ware an die Transportperson übergeben wurde. Der Lieferant behält sich gegenüber dem Besteller, der Verbraucher ist, das Recht vor, nicht vor Ablauf der geltenden Widerrufsfrist zu liefern, soweit nicht ein bestimmter Liefertermin vereinbart ist.

5.4     Höhere Gewalt und sonstige Ereignisse, die nach Vertragsschluss auftreten und bei denen den Lieferanten kein Verschulden trifft und die ihm die Lieferung unmöglich machen, verzögern oder wesentlich erschweren, entbinden den Lieferanten für die Dauer des Ereignisses und der Behinderung von den Verpflichtungen aus dem jeweiligen Vertrag. Gegenüber Bestellern, die Verbraucher sind, gilt dies jedoch für maximal 3 Wochen. Unter den genannten Umständen sind z.B. zu verstehen: Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen, Aufruhr, Krieg, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen sowie Naturkatastrophen. Dies gilt auch, wenn diese Umstände beim Vorlieferanten des Lieferanten eintreten und dem Lieferanten aus diesen Gründen die rechtzeitige Lieferung erschwert oder unmöglich gemacht wird. Der Lieferant ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Ware auf absehbare Zeit nicht beim Vor-Lieferanten verfügbar ist, wobei ihm dieses Recht gegenüber Bestellern, die Verbraucher sind, nur zusteht, wenn er ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und ihn an der Nichtlieferung kein Verschulden trifft. Er wird in diesem Fall dem Besteller von der Nichterfüllbarkeit unverzüglich Nachricht geben und dem Besteller seine an den Lieferanten geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten. Die gesetzlichen Rechte des Bestellers wegen Lieferverzuges werden hierdurch nicht berührt, wobei er Schadensersatz nur nach Maßgabe der Ziffer 6 dieser Bedingungen verlangen kann.

5.5     Der Lieferant ist zu Teillieferung von in einer Bestellung zusammengefassten, getrennt nutzbaren Waren berechtigt, wobei er die dadurch zusätzlich verursachten Versandkosten trägt.

6.       Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkung

6.1     Die Gewährleistungsrechte des Bestellers, der Unternehmer ist, setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offenkundige Mängel müssen dem Lieferanten durch den Besteller, der Unternehmer ist, unverzüglich nach Empfang und Untersuchung der Sendung und vor der Verarbeitung bzw. vor Verbrauch der Ware schriftlich und unter Angabe, aus welcher Lieferung die Ware stammt, angezeigt werden. Verdeckte Mängel sind dem Lieferanten durch den Besteller, der Unternehmer ist, unverzüglich ab Entdeckung in der in Satz 1 genannten Art und Weise schriftlich mitzuteilen.
          Der Besteller hat dem Lieferanten in den vorgenannten Fällen unverzüglich ein Ausfallmuster zu übermitteln. Ohne Zustimmung des Lieferanten darf reklamierte Ware vom Besteller, der Unternehmer ist, nicht verwendet werden. Wird reklamierte Ware dennoch verarbeitet, stellt der Besteller hiermit den Lieferanten von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen frei.

6.2     Mehr- oder Minderlieferungen, deren Abweichung vom Vertrag innerhalb der branchenüblichen Toleranz liegen, gelten nicht als Mangel. Gleiches gilt für rohstoff- oder/und produktionsbedingte Abweichungen.

6.3     Soweit ein vom Lieferanten zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, ist der Lieferant zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Ist der Besteller Unternehmer, steht das Wahlrecht zwischen beiden Arten der Nacherfüllung dem Lieferanten, im Übrigen dem Besteller zu. Der Lieferant kann die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung ablehnen, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Im Fall der Mängelbeseitigung trägt der Lieferant sämtliche hierfür erforderlichen Aufwendungen mit Ausnahme der Kosten, die dadurch entstehen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
Ansprüche des Bestellers gegen den Lieferanten wegen Mangelhaftigkeit der Ware sind nicht abtretbar.

6.4     Bei erfolgter Teillieferung hat der Besteller die mangelhafte Teillieferung von anderen Lieferungen so getrennt zu verwahren, dass dem Lieferanten eine Zuordnung seiner mangelhaften Lieferung ohne Weiteres möglich ist. Schäden, die durch die Unmöglichkeit einer Zuordnung entstehen, hat der Besteller zu tragen. Er stellt den Lieferanten insoweit frei.

6.5     Der Lieferant haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller (gleich aus welchem Rechtsgrund) Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferanten selbst oder seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Außerhalb einer vorsätzlichen Vertragsverletzung des Lieferanten haftet dieser im Rahmen des Schadenersatzes nur auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden oder soweit er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat. Darüber hinaus ist eine Haftung für sämtliche Pflichtverletzungen des Lieferanten durch Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt, die den Vertragszweck gefährden.

6.6     Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Gleiches gilt auch für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung des Lieferanten ausgeschlossen.

6.7     Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate gerechnet ab Gefahrübergang. Hiervon bleibt die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB unberührt. 

7.       Eigentumsvorbehalt

7.1     Der Lieferant behält sich gegenüber Bestellern, die Unternehmer sind, bis zum vollständigen Ausgleich aller aus der laufenden Geschäftsbeziehung folgenden Forderungen und gegenüber Bestellern, die Verbraucher sind, bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) das Eigentum an der gelieferten Ware vor (Vorbehaltsware). Der Besteller, der Verbraucher ist, ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten nicht berechtigt, die Vorbehaltsware weiterzuverkaufen oder sonst über das Eigentum daran zu verfügen. Handelt er gegen dieses Verbot, so gelten die nachfolgenden Regelungen der Ziffer 7. Der Lieferant ermächtigt den Besteller, der Unternehmer ist, zur Weiterverarbeitung, Verbindung und Vermischung der Ware, sowie zu deren Veräußerung, soweit dies im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb erfolgt und sich aus der Verfügung über die Vorbehaltsware ergebende Forderungen nicht bereits an Dritte abgetreten sind. Weitere Verfügungen über die Vorbehaltsware sind nicht zulässig.

7.2     Die sich aus einer Weiterveräußerung ergebenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt mit allen Nebenrechten an den Lieferanten ab. Der Lieferant nimmt die Abtretung an.

7.3     Der Lieferant ermächtigt den Besteller widerruflich zum Einzug der abgetretenen Forderung. Eingezogene Beträge hat der Besteller unverzüglich an den Lieferanten abzuführen. Tut er dies nicht, so erlischt die Einzugsermächtigung. Der Besteller hat in diesem Falle alle zur selbstständigen Einziehung erforderlichen Daten des Schuldners unverzüglich dem Lieferanten mitzuteilen. Der Lieferant ist berechtigt, Drittschuldnern die Forderungsabtretung anzuzeigen und die Forderung selbst einzuziehen oder die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

7.4     Bei Be- und Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung von Vorbehaltsware durch den Besteller mit Waren, die in fremdem Eigentum stehen, erwirbt der Lieferant an den dadurch entstandenen Erzeugnissen Miteigentum im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu entstandenen Ware. Für die Be- und Verarbeitung steht dem Besteller kein Entgelt zu. Der Besteller hat die Vorbehaltsware während der Dauer des Eigentumsvorbehalts für den Lieferanten unentgeltlich und ordnungsgemäß zu lagern und vor Beschädigung zu schützen. Der Ort der Verwahrung ist dem Lieferanten auf dessen Verlangen mitzuteilen. Dem Lieferanten ist die Kennzeichnung der Vorbehaltsware zu ermöglichen.
Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen Diebstahl, Wasser-, Feuer-, Bruch- oder sonstige Schäden zu versichern. Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag werden hiermit in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an den Lieferanten sicherungshalber abtreten. Der Lieferant nimmt diese Abtretung an.

7.5     Im Falle eines Zugriffs von Dritten auf die Vorbehaltsware hat der Besteller den Dritten unverzüglich auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und Zugriffsversuche dem Lieferanten unverzüglich anzuzeigen. Etwaige Kosten eines Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware trägt, soweit sie nicht vom Dritten erstattet werden, der Besteller.

7.6     Der Lieferant wird die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freigeben. Eine Freigabe erfolgt insoweit, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mindestens 20 % übersteigt.

7.7     Sollte bei Lieferungen ins Ausland ein Eigentumsvorbehalt nicht mit derselben Wirkung wie im deutschen Recht vereinbart werden können, der Vorbehalt anderer Rechte an der Vorbehaltsware aber gestattet sein, so stehen dem Lieferanten diese Rechte nach dem ausländischen Recht zu. Der Besteller hat zur Wahrung der Rechte des Lieferanten so weit wie erforderlich mitzuwirken.

8.       Sonstige Bestimmungen und sonstigen Pflichten des Bestellers

8.1     Für die Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Lieferanten und Besteller gilt, vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CiSG) ist ausgeschlossen.

8.2     Ist der Besteller Kaufmann gilt: Gerichtsstand für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, auch bei grenzüberschreitender Lieferung, ist Bremen, Bundesrepublik Deutschland. Der Lieferant kann den Besteller auch an dessen Hauptsitz verklagen. Der Lieferant behält sich vor, jedes andere gesetzlich zuständige Gericht anzurufen.

8.3     Alle vom Lieferanten mit Schellack vergällten Produkte dürfen nur für steuerbefreite Zwecke eingesetzt werden. Der Käufer hat gegenüber dem Lieferanten hierfür den erforderlichen, gesetzlich bestimmten Nachweis in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist beizubringen. Der Käufer ist verantwortlich für die Einhaltung des jeweils gültigen Rechtes des jeweiligen Landes. Erbringt der Käufer gegenüber dem Verkäufer den erforderlichen Nachweis nicht, so hat er dem Lieferanten eine etwaig entstehende Steuerschuld zu ersetzen.
 
8.4     Der Käufer im europäischen Ausland ist verpflichtet, die Gelangensbestätigung (gemäß §17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV in der jeweils gültigen Fassung) binnen 14 Tagen an den Lieferanten  unterschrieben zurückzusenden. Erbringt der Käufer gegenüber dem Lieferanten den erforderlichen Nachweis nicht, so hat er dem Lieferanten eine etwaig entstehende Steuerschuld zu ersetzen.

8.5     Der Lieferant darf die die jeweiligen Kaufverträge betreffenden Daten verarbeiten und speichern, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Kaufvertrages erforderlich ist und solange er zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist. Der Lieferant behält sich vor, persönliche Daten des Bestellers an Auskunfteien zu übermitteln, soweit dies zum Zweck einer Kreditprüfung erforderlich ist, vorausgesetzt, der Besteller erklärt sich hiermit im Einzelfall ausdrücklich einverstanden.
Der Lieferant wird auch sonst personenbezogene Bestellerdaten nicht ohne das ausdrücklich erklärtes Einverständnis des Bestellers an Dritte weiterleiten, ausgenommen, soweit er gesetzlich zur Herausgabe von Daten verpflichtet ist. Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Bestellers zu anderen als den in dieser Ziffer genannten Zwecken ist dem Lieferanten nicht gestattet.

9. Widerrufsrecht für Verbraucher / Widerrufsbelehrung & Muster-Widerrufsformular
 
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:
 
Widerrufsbelehrung
 
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Stroever GmbH & Co. KG
Auf der Muggenburg 11
28217 Bremen
Fax: +49 (0)421 38613-44
E-Mail: info@stroever.de
Homepage: www.stroever.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
 
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
 
Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
– zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;
– zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;
– zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat;
– zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.
 
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen
– zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
– zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
– zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
 
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Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es
– An:
Stroever GmbH & Co. KG
Auf der Muggenburg 11
28217 Bremen
Fax: +49 (0)421 38613-44
E-Mail: info@stroever.de zurück.)
 
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.

           Ende der Widerrufsbelehrung.

(Stand: April 2014)

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